1. Das paritätische Wechselmodell setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.
2. Entscheidender Maßstab der Regelung ist das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl.
Die Sache ist spannend und keineswegs einfach.
Grundsätzlich und rechtlich kann ich nicht anders als mich der Argumentation des BGH anzuschließen. Väter sollen Verantwortung übernehmen, Kinder haben ein Recht auf ihren Vater.
Nehme ich aber die konkreten Umstände der Klage in den Blick, die die Realität der allermeisten Trennungsfamilien widerspiegelt, kommen andere Aspekte dazu, die sehr viel weniger eindeutig sind.
In Schweden werde das paritätische Wechselmodell häufiger praktiziert als in Deutschland, heißt es. Es heißt aber auch, in Schweden gebe es ausgezeichnete staatliche Kinderbetreuung und vorbildliche Arbeitszeitmodelle, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Wie gestaltet sich ein Arbeitsalltag in Deutschland, in dem der/die Angestellte eine Woche regulär bis 18 Uhr arbeitet, in der nächsten Woche aber um 15.30 Uhr das Büro verlässt oder auch mal um 14 Uhr, weil am Rosenmontag die Kita zumacht? Ich kenne keine Arbeitssituation, die diese Freiräume ermöglicht. Ich kenne keine Alleinerziehenden, die mit jüngeren Kindern einen Vollzeitjob leisten. Staatliche Kinderbetreuung bis 18 Uhr ist häufig immer noch ein Verwahrmodell und endet obendrein, wenn das Kind in die 5. Klasse kommt.
Die Frage nach der Vereinbarkeit mag nicht unmittelbar am Kindeswohl ausgerichtet sein, betrifft aber im paritätischen Wechselmodell die ökonomische Grundlage des kostenintensiven Doppelmodells und unter Umständen beide Elternteile – oder eines, das aus eben diesen Gründen Einspruch erhebt. Wäre es vor einem richterlich verordneten Wechselmodell politisch nicht angemessen, eine rechtliche und soziale Umgebung zu schaffen, die solche Familienmodelle ermöglicht?
Wie nimmt (in diesem Fall) ein Vater seinen Dreizehnjährigen wahr, wenn er über dessen Kopf und Lebensgestaltung hinweg sein Recht durchsetzt? Liegt Eltern wirklich das Kindeswohl am Herzen, wenn der Streit vor Gericht führt und dort das Kind darüber befragt wird, wo es am liebsten wie lange wohnen will? Jeder, der einmal Kinder in einer Trennungssituation begleitet hat, kennt die Loyalitätskonflikte und Ängste eines Kindes, das weder Mutter noch Vater kränken will.
Zwischen dem Modell, nach dem Kinder den anderen Elternteil alle 14 Tage am Wochenende sehen, und dem richterlich verordneten paritätischen Wechselmodell liegt eine große Zahl von Möglichkeiten, Kompromissen und Verabredungen, die auch neu ausgehandelt werden können und müssen, wenn sich die Wünsche und Bewegungsradien der Kinder verändern.
Wenn die beiden Eltern sich aber einig sind über ein hälftig geteiltes Sorgerecht, leuchtet mir das paritätische Modell der wechselnden Elternteile sehr viel mehr ein – in Schweden häufig praktiziert. Die Kinder wohnen fest in der Familienwohnung, die Eltern kommen wechselweise dazu. Sonntags An- und Abreise, alle Sachen im Rollköfferchen, die sie für die kommende Woche brauchen.
Und sag nicht, Du hast schon wieder das Aufladegerät vergessen.
Warum trennen sich diese Leute, wenn Sie so gut miteinander funktionieren?
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