Wechselmodell: Sonntags An- und Abreise

Der Bundesgerichtshof hat am 1. Februar 2017 ein Urteil  gefällt, welches das paritätische Wechselmodell stärkt. In diesem Modell leben die Kinder getrennt lebender Eltern – so beide das Sorgerecht haben – wechselweise eine Woche hier und eine dort.
Liest man als Laie die Urteilsbegründung, scheint eine Überlegung von grundsätzlicher Bedeutung zu sein: Der BGH erkennt das Residenzmodell nicht als gesetzliches Leitbild an. In der Praxis mag die überwiegende Regelung so aussehen (Kind lebt bei der Mutter und verbringt jedes zweite Wochenende oder auch häufiger beim Vater), der Gedanke und die rechtliche Ausgestaltung des gemeinsamen Sorgerechts hat das Residenzmodell aber weder zur Grundlage noch zum Ziel.
Die Argumentation kann ich nachvollziehen und nehme sie als eine offene und auf Gleichberechtigung gerichtete Lesart wahr, die sich nicht an der konventionellen und bestimmt häufigsten Form der Lebenswirklichkeit orientiert, sondern an den rechtlichen Möglichkeiten, Forderungen und Aufgaben des gemeinsamen Sorgerechts. Auch wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt, soll diese Ablehnung eine paritätische Regelng nicht grundsätzlich verhindern. Einschränkungen und Vorbehalte formuliert der BGH ausgerichtet am Kindeswohl:
1. Das paritätische Wechselmodell setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.
2. Entscheidender Maßstab der Regelung ist das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl.

Die Sache ist spannend und keineswegs einfach.
Grundsätzlich und rechtlich kann ich nicht anders als mich der Argumentation des BGH anzuschließen. Väter sollen Verantwortung übernehmen, Kinder haben ein Recht auf ihren Vater.
Nehme ich aber die konkreten Umstände der Klage in den Blick, die die Realität der allermeisten Trennungsfamilien widerspiegelt, kommen andere Aspekte dazu, die sehr viel weniger eindeutig sind.

In Schweden werde das paritätische Wechselmodell häufiger praktiziert als in Deutschland, heißt es. Es heißt aber auch, in Schweden gebe es ausgezeichnete staatliche Kinderbetreuung und vorbildliche Arbeitszeitmodelle, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Wie gestaltet sich ein Arbeitsalltag in Deutschland, in dem der/die Angestellte eine Woche regulär bis 18 Uhr arbeitet, in der nächsten Woche aber um 15.30 Uhr das Büro verlässt oder auch mal um 14 Uhr, weil am Rosenmontag die Kita zumacht? Ich kenne keine Arbeitssituation, die diese Freiräume ermöglicht. Ich kenne keine Alleinerziehenden, die mit jüngeren Kindern einen Vollzeitjob leisten. Staatliche Kinderbetreuung bis 18 Uhr ist häufig immer noch ein Verwahrmodell und endet obendrein, wenn das Kind in die 5. Klasse kommt.
Die Frage nach der Vereinbarkeit mag nicht unmittelbar am Kindeswohl ausgerichtet sein, betrifft aber im paritätischen Wechselmodell die ökonomische Grundlage des kostenintensiven Doppelmodells und unter Umständen beide Elternteile – oder eines, das aus eben diesen Gründen Einspruch erhebt. Wäre es vor einem richterlich verordneten Wechselmodell politisch nicht angemessen, eine rechtliche und soziale Umgebung zu schaffen, die solche Familienmodelle ermöglicht?

Der Vater eines 13-jährigen Kindes hat die Klage eingereicht. Der Junge hat seit einigen Jahren laut einer gemeinsam Vereinbarung der Eltern seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter. Der Vater war zu keinem Kompromiss bereit und bestand auf dem paritätischen Wechselmodell. Das Landgericht hatte den Jungen nicht gehört, ebenso wenig hatte der Vater seinen Sohn gefragt.
Wie nimmt (in diesem Fall) ein Vater seinen Dreizehnjährigen wahr, wenn er über dessen Kopf und Lebensgestaltung hinweg sein Recht durchsetzt? Liegt Eltern wirklich das Kindeswohl am Herzen, wenn der Streit vor Gericht führt und dort das Kind darüber befragt wird, wo es am liebsten wie lange wohnen will? Jeder, der einmal Kinder in einer Trennungssituation begleitet hat, kennt die Loyalitätskonflikte und Ängste eines Kindes, das weder Mutter noch Vater kränken will.
Es fällt mir tatsächlich schwer, die persönliche Anhörung des Kindes vor Gericht nicht als immanten Widerspruch zur Voraussetzung der »bestehenden Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern« zu sehen. Der BGH verpflichtet die Familiengerichte zu einer umfassenden Aufklärung, „welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes.“ Eltern, die gemeinsam und kooperativ im Wechsel mit ihren Kindern leben wollen, haben in dem Augenblick doch irgendwie ihr Anrecht auf ein solches Modell verwirkt, in dem sie vor Gericht stehen.
Schließlich verlangt das Wechselmodell auch den Kindern einiges ab: sich auf unterschiedliche Erziehungsstile einstellen, Klamotten, Sportsachen und Schulzeug packen, Verabredungen, Wege und Termine haargenau im Voraus planen, sich den Gepflogenheiten zweier Haushalte anpassen, Patchworkformationen ertragen.
Und auch wenn es jetzt Schelte von den Kinderpsychologen hagelt: Zuhause als unverrückbarer Bezugsort ist zumindest im Leben meiner Kinder, als sie klein waren, nicht unbedeutend gewesen. Mein Kiez, mein Bäcker, meine Buslinie, meine Straße, mein Heimweg, meine Kumpels, mein Zimmer, mein Bett. Jeden Tag die gleiche verlässliche Routine. Dienstags Turnen, das Nachbarsmädchen rausklingeln, los. Jeden Dienstag. Nicht nur an den ungeraden.

Zwischen dem Modell, nach dem Kinder den anderen Elternteil alle 14 Tage am Wochenende sehen, und dem richterlich verordneten paritätischen Wechselmodell liegt eine große Zahl von Möglichkeiten, Kompromissen und Verabredungen, die auch neu ausgehandelt werden können und müssen, wenn sich die Wünsche und Bewegungsradien der Kinder verändern.

Das Wechselmodell kann funktionieren: Wenn die Eltern nah beieinander wohnen, sich gut verstehen, ähnliche Erziehungsvorstellungen pflegen und sich in frei zu gestaltenden Arbeitswelten bewegen.

Wenn die beiden Eltern sich aber einig sind über ein hälftig geteiltes Sorgerecht, leuchtet mir das paritätische Modell der wechselnden Elternteile sehr viel mehr ein – in Schweden häufig praktiziert. Die Kinder wohnen fest in der Familienwohnung, die Eltern kommen wechselweise dazu. Sonntags An- und Abreise, alle Sachen im Rollköfferchen, die sie für die kommende Woche brauchen.

Und sag nicht, Du hast schon wieder das Aufladegerät vergessen.

Ein Gedanke zu “Wechselmodell: Sonntags An- und Abreise

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